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Barrierefreiheitserklärung

Alkoholfrei Frei von Konservier­ungsstoffen Frei von Parabenen Frei von tierischen Bestand­teilen Frei von tierischen Fetten Gluco­samin­frei Glutenfrei Laktosefrei Purinfrei Vegan Zucker­frei Zucker­frei (Film­tablet­ten)


Die QUIRIS Healthcare GmbH & Co. KG setzt sich dafür ein, ihre Website https://www.ch-alpha.de/ sowie weitere eigenständige Internetauftritte unterhalb dieser Domain (Subdomains) barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in der jeweils geltenden Fassung, das die Anforderungen der EU-Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (European Accessibility Act – EAA) in deutsches Recht umsetzt.

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website https://www.ch-alpha.de/ und ihre Subdomains sowie die dort angebotenen digitalen Dienstleistungen für Verbraucher gemäß § 1 Abs. 2 BFSG.

2. Beschreibung der digitalen Dienstleistungen

Die QUIRIS Healthcare GmbH & Co. KG stellt über ihre Website https://www.ch-alpha.de/ folgende digitale Dienstleistungen bereit, die unter die Anforderungen des BFSG fallen können:

  1. Produktinformation und Wirkstoffdaten
    Informationen zu Produktvarianten von CH-Alpha (z. B. Gelenkkapseln, Trinkampullen, PLUS-Produkte), deren Inhaltsstoffe, Wirkweise und Anwendung.
     
  2. Downloadbereich
    Download von Informationsmaterial wie Broschüren, Anwendungshinweise oder z. B. Bewegungstagebücher im PDF-Format.
     
  3. FAQ & Wissensressourcen
    Abruf häufig gestellter Fragen (FAQs) zu Produkten wie Arginin plus, einschließlich praktischer Hinweise zur Anwendung, Lagerung und Verträglichkeit. Zugriff auf aktuelle News und Fachartikel rund um Gefäßgesundheit, Forschung und Prävention.
     
  4. Kontakt und Beratung
    Kontaktformular für fachliche Anfragen von Kund:innen, Ärzt:innen, Apotheken oder Therapeut:innen mit übermittlungsrelevanten Pflichtfeldern. Direkte Kontaktdaten: E-Mail & Telefon für medizinisch-wissenschaftliche Beratung stehen online bereit.
     
  5. Newsletter-Anmeldung
    Anmeldung zum Newsletter („Gesunde News“) zur regelmäßigen medizinischen und produktbezogenen Information.
     
  6. Verlinkung zu externen Shops zum Produkterwerb
    Nutzerinnen und Nutzer werden dazu aufgefordert bzw. ermutigt, externe Internetseiten zu besuchen, um dort Produkte von CH-Alpha zu erwerben.

Wir verbessern diese Angebote fortlaufend im Hinblick auf Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und technische Robustheit (§ 3 BFSG).

3. Stand der Barrierefreiheit

Die Website ist teilweise barrierefrei im Sinne der Anforderungen des § 3 BFSG. Eine vollständige Umsetzung ist in Arbeit. Identifizierte Einschränkungen sind im Folgenden dokumentiert.

4. Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen sind derzeit noch nicht alle Inhalte vollständig barrierefrei. Wir arbeiten laufend daran, die Barrierefreiheit weiter zu verbessern. Derzeit bestehen unter anderem folgende Barrieren:

  1. Reflow / Scrollen auf kleinen Bildschirmen
    Auf mobilen Endgeräten ist auf einigen Seiten ein zweidimensionales Scrollen erforderlich. Damit wird das Erfolgskriterium 1.4.10 (Reflow) nicht vollständig erfüllt.
     
  2. Fehlende oder unpassende Alternativtexte für Bilder, insbesondere in Links
    Nicht alle Bilder, insbesondere verlinkte Grafiken, verfügen über einen sinnvollen Alternativtext.
     
  3. Fehlende ARIA-Label-IDs
    Einzelne Bedienelemente oder Strukturelemente weisen keine oder unzureichend verknüpfte ARIA-Label-IDs auf, was die Nutzbarkeit für assistive Technologien einschränken kann.
     
  4. Formularsteuerelemente ohne sichtbare oder maschinenlesbare Labels
    Manche Formularfelder sind nicht korrekt mit beschreibenden Etiketten versehen.
     
  5. Nicht getaggte PDF-Dokumente
    Einige PDF-Dateien auf der Website sind nicht strukturiert getaggt.
     
  6. Fehlende H1-Überschriften auf einzelnen Seiten
    Manche Seiten enthalten keine Überschrift der obersten Ebene (H1), was die Orientierung erschwert – insbesondere für Nutzer:innen mit Screenreadern.
     
  7. Unzureichender Kontrast bei Text über Bildern oder Farbverläufen
    Texte, die über Hintergrundbildern oder Farbverläufen liegen, sind nicht immer mit ausreichendem Kontrast dargestellt und dadurch schwer lesbar.
     
  8. Links erklären ihren Zweck nicht ausreichend
    Einige Links sind nicht selbsterklärend formuliert (z. B. „Hier klicken“), was die Navigation mit assistiven Technologien erschwert.
     
  9. Links werden ausschließlich durch Farbe unterschieden
    An einigen Stellen werden Links lediglich durch Farbgebung dargestellt, ohne zusätzliche visuelle Merkmale wie Unterstreichung oder Hover-Effekte.
     
  10. Nicht als dekorativ markierte Bilder
    Einige rein dekorative Bilder sind nicht korrekt als solche gekennzeichnet und führen zu unnötiger Informationslast für Screenreader-Nutzer:innen.
     
  11. Unzureichender Kontrast bei allgemeinem Text
    Bestimmte Textpassagen weisen nicht den erforderlichen Mindestkontrast zum Hintergrund auf, was die Lesbarkeit einschränkt.
     
  12. Steuerelemente ohne visuelles Feedback bei Auswahl
    Manche interaktive Elemente (z. B. Buttons, Links) verändern ihr Aussehen nicht sichtbar, wenn sie fokussiert oder ausgewählt werden.
     
  13. Fehlende oder unpräzise Titel im <title>-Tag
    Einige Seiten enthalten keinen aussagekräftigen Seitentitel, was die Navigation im Browser und über Screenreader beeinträchtigt.
     
  14. Nicht sinnvolle lineare Reihenfolge des HTML-Codes
    Der Quelltext einzelner Seiten folgt nicht immer einer sinnvollen logischen Reihenfolge.
     
  15. Allgemein unangemessene Alternativtexte
    Neben fehlenden Alt-Attributen gibt es auch Texte, die den Bildinhalt nicht sinnvoll beschreiben oder keinen Mehrwert für die Barrierefreiheit bieten.
     
  16. Audiovisuelle Inhalte
    Darüber hinaus kann es vorkommen, dass eingebundene Videos derzeit nicht durchgängig mit Untertiteln oder audiodeskriptiven Inhalten versehen sind.

5. Geplante Maßnahmen

Für die nahe Zukunft wurden bereits kommuniziert, dass Kontrastverhältnisse gezielt optimiert, Fehler der HTML-Struktur ausgebessert und Formularsteuerelemente besser hervorgehoben werden. 

Weiter wird priorisiert, dass interaktive Elemente besser visuell hervorgehoben werden.

Alle weiteren Mängel sollen schrittweise behoben werden. 

Eine Durchführung interner Schulungen zur barrierefreien Gestaltung soll außerdem ebenfalls angestoßen werden.

6. Überprüfung der Barrierefreiheit

Die Überprüfung erfolgte im Rahmen einer Selbstbewertung durch die necom Werbeagentur GmbH mithilfe von Prüfwerkzeuge der Firma:

Silktide Ltd.
17 Brunel Parkway, Derby DE24 8HR, Vereinigtes Königreich

Es wurden 50 exemplarische Webseiten und 14 Dokumente analysiert – u. a. in Bezug auf:

  • Lesbarkeit durch assistive Technologien (Screenreader)
  • Tastaturbedienung und Fokussteuerung
  • Farbkontraste und Skalierbarkeit
  • Struktur und semantische Lesbarkeit von Inhalten

7. Marktüberwachungsbehörde nach BFSG

Für digitale Dienstleistungen im Sinne des BFSG ist die folgende Marktüberwachungsbehörde zuständig:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Telefon: 030 18 527-0
Website: https://www.bmas.de

Feedback und Kontakt

Sollten Sie Barrieren melden oder Informationen anfordern, die nicht barrierefrei zugänglich sind, kontaktieren Sie uns bitte unter: https://www.quiris.de/service/allgemein 

Die Verantwortung für die Barrierefreiheit dieser Website liegt bei der QUIRIS Healthcare GmbH & Co. KG.

Stand der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 30.06.2025 erstellt und zuletzt am 30.06.2025 aktualisiert.